"Nein!" zum Gewerbepark Cossebaude
Worum geht's?
Gewerbepark Cossebaude „CTPark Dresden West“ - Noch mehr Verkehr, Dreck und Lärm!
Auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks in Cossebaude soll nach Willen des Investors CTP, welcher das ca. 100.000qm große Areal vom vorherigen Besitzer Kiesel erworben hat, ein neuer Gewerbepark entstehen.
Daß diese Fläche neben der Feuerwehr und gegenüber der Tankstelle und dem Konsum irgendwann bebaut werden würde, war sicher allen klar, jedoch wird die nun geplante Entwicklung das Ortsbild von Cossebaude dramatisch zum Schlechteren verändern!
So, wie der Logistik- und Gewerbepark offenbar aktuell geplant wird und so wie die anderen Parks des Investors typischerweise aussehen, ist mit einem Anstieg des LKW-Verkehrs um 50% zu rechnen. Zudem verweist der Investor auf gewünschte Ansiedlung aus dem Bereich Chip-Industrie was bedeutet, daß 24/7, d.h. rund um die Uhr Verkehr und Lärm verursacht werden!
Daher sagen wir NEIN! zum Logistik- und Gewerbepark Cossebaude!
Am 8.12.2025 haben wir daher mit Unterstützung der Ortschaftsrätin Frau Schreiber eine Info-Veranstaltung zum Thema gehabt. Die ausführliche Präsentation, welche das Projekt und die damit einhergehenden Probleme aufzeigt, finden Sie als PDF-Datei unter nachfolgendem Link.
Download Präsentation 08.12.2025
Unsere umfangreiche Präsentation vom 08.12.2025 als PDF-Datei. Hier finden Sie alle Infos!
PDF-DownloadAktuelle Infos
Stand und Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Damit der Investor den Logistik- und Gewerbepark errichten kann, muß er ein Bebauungsplanverfahren durchlaufen. Offenbar hatte der Investor CTP versucht, ein vereinfachtes Verfahren nach §34 BauGB zu nutzen, was im Wesentlichen dazu geführt hätte, daß keine Bürgerbeteiligung und somit auch keine Möglichkeiten das Schlimmste zu verhindern, erforderlich gewesen wäre! Zum Glück hat das Bauaufsichtsamt der Stadt Dresden diesem Vorhaben widersprochen und aufgrund der Größe des Vorhabens verfügt, daß ein ordentliches B-Plan-Verfahren samt Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist.
Genutzt werden soll der existente Bebauungsplan 283 mit einem 25(!) Jahre alten Aufstellungsbeschluß. - Behalten Sie also diesen B-Plan im Auge!
Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens gibt es nur 2 Zeitfenster in denen wirksam Einsprüche gegen das Vorhaben bzw. die Ausprägung bestimmter Details der Planung möglich ist: 1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; 2. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen.
Werden diese Zeitfenster verpaßt oder werden die Eingaben in einem ungeeigneten Format gemacht, besteht später keine Möglichkeit mehr, die Planung zum Besseren zu beeinflussen!
Wann diese beiden Zeitfenster sind, daß ist derzeit noch nicht bekannt und wird vom Investor sowie leider auch von unserem Ortschaftsrat bewußt "unter dem Radar" gehalten!
HALTEN SIE DIE AUGEN OFFEN - AUSHÄNGE, AMTSBLATT, ORTSCHAFTSRAT - DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG WIRD NUR SEHR KURZ ANGEKÜNDIGT!
Position des Ortschaftsrats
Zu unserer großen Verwunderung hat der Ortschaftsrat offenbar ein großes Interesse daran, daß die Genehmigung des Logistik- und Gewerbeparks reibungslos- und lautlos erfolgt. Warum das so ist, können wir nicht nachvollziehen.
Die Ortschaft Cossebaude hat von dem Vorhaben NICHTS, nicht einmal höhere Gewerbesteuereinnahmen für Projekte in der Ortschaft, da sämtliche zusätzlichen Steuereinnahmen ins zentrale Stadtsäckel wandern und nicht der Ortschaft zugutekommen!
Auch auf mehrfache explizite Nachfrage beim Ortschaftsratsvorsitzenden konnte kein Nutzen für die Ortschaft Cossebaude dargelegt werden.
Daß sich der Ortschaftsrat für die Bürger, die ihn gewählt haben, einsetzt und diese Vorhaben verhindert oder aber wenigstens seine negativen Folgen für die Einwohner maximal reduziert, ist nicht zu erwarten!
Behörden-Infos
Einwohnerfragestunde der Landeshauptstadt Dresden
Per Zeitungsartikel wurden die Einwohner Dresdens aufgefordert, bis spätestens zum 29. Oktober 2025 Fragen an den Stadtrat einzureichen. Davon haben wir Gebrauch gemacht...
Nachdem den Initiatoren gewahr geworden ist, daß auf dem ehemaligen Gelände des Betonwerks ein Logistik- und Gewerbepark errichtet werden soll, stellte sich u.a. die Frage, wie der damit einhergehende Schwerlastverkehr abgebildet werden soll. Weder die einzige Zubringerstraße B6 / Dresdner Straße / Meißner Landstraße noch die umliegenden Ortschafts- und Anliegerstraßen sind in der Lage den zusätzlichen Schwerlastverkehr aufzunehmen. Stau, Lärm und Chaos sind vorprogrammiert!
Vor diesem Hintergrund stellten die Initiatoren folgende Frage an den Stadtrat:
Wie gedenkt die Landeshauptstadt Dresden die Auswirkungen des durch den neuen Gewerbepark zusätzlichen Schwerlastverkehrs anzumildern?
Die Frage wurde vom Ältestenrat des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden zur öffentlichen Beantwortung während der Stadtratssitzung am 13. November 2025 ausgewählt. Ein Mitinitiator trug diese live in der Stadtratssitzung vor. Es wurden zudem zwei Nachfragen gestattet und daher auch gestellt.
Wenngleich die Antworten oberflächlich blieben, hat dies öffentliche Thematisierung zumindest dafür gesorgt, daß ein erstes entsprechendes Problembewußtsein im Stadtrat geschaffen wurde.
Download Offizieller Schriftverkehr
Hier finden Sie das offizielle Beantwortungsschreiben der Umweltbürgermeisterin Eva Jähnichen.
PDF-DownloadVerkehrsentwicklungsplan Dresden 2035+
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden arbeitet an einem übergreifenden Plan für die Stadtentwicklung bis 2035 - INSEK. Teil dieses Planes ist der Verkehrsentwicklungsplan 2035+. Dieser könnte insbesondere für die Verkehrsentwicklung im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet auf der Fläche des ehemaligen Betonwerks eine erhebliche Rolle spielen.
Daher haben die Initiatoren der Initiative "Nein! zum Logistik- und Gewerbepark Cossebaude" die Möglichkeit wahrgenommen, am 22. Januar 2026 bei einer von der Verwaltung angebotenen Bürgerbeteiligungsveranstaltung im neuen Stadtforum, mit überaus hilfreichen und kompetenten Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften (insbesondere der Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung) zu sprechen.
Es wurde von Seiten der Behörde noch mal darauf hingewiesen, daß die Beteiligung im Rahmen des anstehenden B-Plan-Verfahrens durch möglichst viele betroffene Einwohner von Cossebaude von großer Relevanz und Notwendigkeit ist, damit die Belage der Bevölkerung ausreichend Berücksichtigung erfahren!
Die Initiatoren wiesen noch mal ausdrücklich darauf hin, daß erhöhtes Augenmerk bei den prüfenden Behörden beim vom Investor vorzulegenden Verkehrsgutachten angebracht sein dürfte, damit hierin nicht von zu optimistischen Annahmen ausgegangen wird.
Investoren-Infos
NICHTS!
Der Investor hat zwar die Bühne, die ihm der Ortschaftsratsvorsitzende in der Sitzung vom 9.09.2025 bereitet hatte genutzt, das Projekt vorzustellen, aber lediglich ca. 10 Einwohner der Ortschaft Cossebaude haben überhaupt etwas davon mitbekommen.
Danach tauchte der Investoren-Vertreter - erneut protegiert durch unseren Ortschaftsratvorsitzenden - unangekündigt auf unserer Info-Verstaltung am 8.12.2025 auf ließ lediglich in großer Arroganz wissen, daß die Errichtung des Gewerbeparks ihr gutes Recht sei und sie all das machen werden, was sie laut Gesetz dürfen, da es ja ihr Grundstück sei.
Ein Dialogangebot oder gar die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Einwohnern Cossebaudes liegt seitens des Investors nicht vor!
FAQ
Frage:
Kann der Bau des Logistik- und Gewerbeparks gänzlich verhindert werden?
Antwort:
Nein, vermutlich leider nicht. Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden weist dieses Gebiet als Gewerbegebiet aus. Somit hat der Eigentümer der Fläche grundsätzlich das Recht auf dieser Fläche Gewerbe anzusiedeln.
Frage:
Kann man den Flächennutzungsplan ändern lassen, so daß an dieser Stelle nur noch z.B. Wohnbebauung möglich ist?
Antwort:
Theoretisch ja, aber es bedarf dazu eines langen Verfahrens samt Stadtratsbeschluß. Zudem wäre das u.U. so eine Art Enteignung des Eigentümers, da er sein Grundstück nicht mehr so nutzen kann, wie er das vorgehabt hatte. Daraus entsteht unter Umständen eine Schadensersatzpflicht durch die Landeshauptstadt Dresden, so daß diese das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans gar nicht erst angehen würde.
Frage:
Kann der Logistik- und Gewerbepark nicht über die B6 neu angebunden werden, so daß der Schwerlastverkehr nicht durch die gesamte Ortschaft Cossebaude rammeln muß?
Antwort:
Leider nein. Die B6 neu hat keinerlei Verbindung zum geplanten Logistik- und Gewerbepark. Selbst der Investor gibt selber zu, daß die Erschließung des Logistik- und Gewerbeparks dauerhaft über die B6 alt erfolgen wird.
Eine Anbindung an die B6 neu ist bautechnisch nicht möglich, da Rampensteigungen und zur Verfügung stehender Platz eine Direktanbindung unmöglich machen.
Zudem ist weiterhin keine Abzweigung für die B6 neu vorgesehen zwischen Anschluß Autobahn A4 und Anschluß Brücke Niederwartha.
Kontakt
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Gern können Sie sich mit zum Wohle unserer Ortschaft einbringen und uns bei unserem Kampf gegen den Logistik- und Gewerbepark unterstützen. Wir sind für jede Hilfe dankbar!
Wenn Sie möchten, daß wir Sie über alle neuen Entwicklungen, welche uns gewahr werden, informiert halten, so schreiben Sie uns eine eMail an: neinzum@gewerbepark-cossebaude.de